2. Disp.-Ziff. 9 der Verfügung ZES 16 350 des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 22. September 2017 sei aufzuheben. Stattdessen seien die Gerichtskosten mit einer Entscheidgebühr von Fr. 3‘000.-- vollständig der Berufungsbeklagten zu überbinden.