5. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsgegner rückwirkend ab 13. Juli 2016 (dem Datum der Einreichung des Eheschutzgesuchs) an den Unterhalt der gemeinsamen drei Kinder R.________, S.________ und T.________ für die Dauer des Getrenntlebens monatlich und monatlich im Voraus einen indexierten Unterhaltsbeitrag von Fr. 1‘200.-- pro Kind zu bezahlen. Die Kinderzulagen sind dabei beim Gesuchsgegner zu belassen. 6. (Anordnung der Gütertrennung) 7. (Zuteilung der Fahrzeuge) 8. (Betretungs- und Befahrungsverbot)