9. Anderslautende bzw. weitergehende Rechtsbegehren der Gesuchstellerin seien abzuweisen. 10. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin. Nachdem die Parteien je zwei weitere Eingaben einreichten (Gesuchsgegner: Vi-act. A/4, 6; Gesuchstellerin: Vi-act. A/5, 7), änderte die Gesuchstellerin ihre Anträge mit der Replik vom 1. Dezember 2016 wie folgt (Vi-act. A/8 Änderungen fett): 1. (Getrenntleben) 2. (Zuweisung des landwirtschaftlichen Betriebes an den Gesuchsgegner)