7. a) (Zuteilung Motorfahrzeug) b) (Zuweisung von Gegenständen) 8. (Anordnung der Gütertrennung) 9. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von CHF 4‘000.00 auszurichten. Eventualiter sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung durch die Unterzeichnende zu gewähren. Entsprechend sei bis auf weiteres von der Erhebung eines Gerichtskostenvorschusses abzusehen.