6. a) Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend ab 1. August 2016 an ihren eigenen Unterhalt monatlich und monatlich im Voraus einen indexierten Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘400.00, evtl. wieviel, zu bezahlen. b) Eventualiter, wenn die Unterhaltsbeiträge für die Kinder tiefer angesetzt würden, sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an ihren Unterhalt monatlich und monatlich im Voraus einen Unterhaltsbeitrag von CHF 5‘600.00 (Gesamtunterhalt) abzüglich des Kinderunterhaltsbeitrages zu bezahlen.