5. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab Zuteilung der Kinder in die Obhut der Gesuchstellerin an den Unterhalt der gemeinsamen Kinder monatlich und monatlich im Voraus einen indexierten Unterhaltsbeitrag von je CHF 1‘400.00, evtl. wieviel, zuzüglich allfälliger gesetzlicher oder vertraglicher Kinderzulagen zu bezahlen. Kantonsgericht Schwyz 3