ZK2 2017 79 C.________, Gesuchstellerin, Berufungsgegnerin und Berufungsführerin, vertreten durch Rechtsanwältin D.________, betreffend Eheschutzmassnahmen (Berufungen gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht March vom 22. September 2017, ZES 2016 350);- hat die 2. Zivilkammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: