2. Die zweitinstanzlichen Kosten von Fr. 500.00 werden der Gesuchsgegnerin auferlegt und vom geleisteten Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.00 bezogen. Der Restbetrag wird der Gesuchsgegnerin aus der Kantonsgerichtskasse zurückerstattet. 3. Zufertigung an die Rechtsanwälte B.________ und C.________ (2/R), das Handelsregister des Kantons Schwyz (1/R), das Konkurs- und Grundbuchamt Höfe (1/R), das Betreibungsamt Höfe (1/R), die Vorinstanz (2/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Die Kantonsgerichtsvizepräsidentin Versand 2. November 2017 sl