- dass davon abgesehen die Gesuchsgegnerin am 2. Oktober 2017 beim Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe um Wiederherstellung der Frist zur Beseitigung des Organisationsmangels ersuchte (vgl. KG-act. 1 S. 9 und KGact. 12 E. 5); - dass mit Verfügung vom 17. Oktober 2017 der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe das Fristwiederherstellungsgesuch guthiess, die angefochtene Verfügung vom 19. September 2017 aufhob und über die vorinstanzlich angefallenen Kosten entschied (zum Ganzen KG-act. 12); Kantonsgericht Schwyz 3