- dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe mit Verfügung vom 19. September 2017 die Einsetzung eines in der Schweiz wohnhaften Zeichnungsberechtigten für die A.________ (Gesuchsgegnerin) ablehnte, die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach den Vorschriften über den Konkurs anordnete und das Konkursamt Höfe mit deren Durchführung beauftragte; - dass die Gesuchsgegnerin gegen diese Verfügung mit Eingabe vom 2. Oktober 2017 beim Kantonsgericht Berufung erhob (KG-act. 1);