3. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, die Tochter J.________ für die Dauer des Ehescheidungsprozesses alle zwei Monate an je einem Tag auf eigene Kosten zu besuchen oder zu sich auf Besuch zu nehmen, dies unter einmonatiger schriftlicher Vorankündigung, sowie mit ihr per SMS oder E-Mail einmal pro Woche in Kontakt zu treten.