Kantonsgericht Schwyz 131 beschlossen: 1. In teilweiser Gutheissung der Berufung werden die Dispositivziffern 4 bis 9 der angefochtenen Verfügung vom 21. September 2017 aufgehoben und wie nachfolgend ersetzt bzw. neu formuliert sowie Dispositivziffer 3 derselben Verfügung von Amtes wegen wie folgt angepasst: