seiner eigenen prekären Vermögens- und Schuldensituation keinen Prozesskostenbeitrag zu leisten. Er sei bereit, die Ferienwohnung in Lantsch/Lenz zu verkaufen. Die Gesuchstellerin weigere sich aber, ihre Einwilligung zu erteilen. Mit dem Verkauf dieser Liegenschaft ergäbe sich nach Abzug der Hypothek und aller übrigen Kosten ein Erlös zwischen Fr. 200‘000.00 und Fr. 240‘000.00 (KG-act. 1, S. 29 N 4.7).