Die Gesuchstellerin erhält davon 2/5 bzw. EUR 1'135.70 (EUR 2'839.25 : 2.5). Der Rest bzw. EUR 1'703.55 (EUR 2'839.25 : 2.5 x 1.5) geht an die Kinder. Dies führt zu folgender Gesamtunterhaltspflicht: Bedarf von Gesuchstellerin und Kinder EUR 5'409.40 Steuerbetrag EUR 526.30 Minus Einkommen Gesuchstellerin EUR 4'800.00 Plus Überschussanteil EUR 2'839.25 Gesamtunterhalt EUR 3'974.95