Der Überschuss von EUR 4'785.20 ist der Gesuchstellerin und den Kindern zu 2/3 bzw. EUR 3'190.15 und dem Gesuchsgegner zu 1/3 resp. EUR 1'595.05 zuzuteilen. Die Gesuchstellerin erhält 2/5, also EUR 1'276.05 (EUR 3'190.15 : 2.5). Der Rest bzw. EUR 1'914.10 (EUR 3'190.15 : 2.5 x 1.5) geht an die Kinder. Bei dieser Rechnung erhielte die Gesuchstellerin und die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von EUR 3'799.55 (Bedarf von EUR 5'409.40 – Einkommen von EUR 4'800.00 + Überschuss von EUR 3'190.15), wobei darin die Steuern des persönlichen Ehegattenunterhaltsbeitrags nicht enthalten sind.