reduziert sich der Gesamtüberschuss um diesen Betrag auf EUR 2'870.90 (EUR 3'185.20 – EUR 314.30), welcher zu 2/3 bzw. EUR 1'913.95 an die Gesuchstellerin und die Kinder und zu 1/3 bzw. EUR 956.95 an den Gesuchsgegner geht. Die Gesuchstellerin erhält davon 2/5 bzw. EUR 765.60 (EUR 1'913.95 : 2.5). Der Rest bzw. EUR 1'148.35 (EUR 1'913.95 : 2.5 x 1.5) geht an die Kinder. Dies führt zu folgender Gesamtunterhaltspflicht: