Auf den Betrag von EUR 10'192.80 (EUR 849.40 x 12) entfallen noch Steuern. Das Erwerbseinkommen der Gesuchstellerin von EUR 3'200.00 pro Monat bzw. EUR 38'400.00 ist bereits versteuert. Unter Einbezug des Beitrags an den persönlichen Unterhalt von EUR 10'192.80 pro Jahr betrüge ihr Einkommen EUR 48'592.80, weshalb die EUR 10'192.80 nur mit durchschnittlich 37 % zu versteuern sind (vgl. KG-act. 61/2), woraus ein Steuerbetrag von EUR 3'771.35 bzw. EUR 314.30 pro Monat resultiert. Somit Kantonsgericht Schwyz 119