Der Überschuss von EUR 3'185.20 ist der Gesuchstellerin und den Kindern zu 2/3 bzw. EUR 2'123.45 und dem Gesuchsgegner zu 1/3 resp. EUR 1'061.75 zuzuteilen. Die Gesuchstellerin erhält 2/5, also EUR 849.40 (EUR 2'123.45 : 2.5). Der Rest bzw. EUR 1'274.05 (EUR 2'123.45 : 2.5 x 1.5) geht an die Kinder. Bei dieser Rechnung erhielte die Gesuchstellerin und die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von EUR 4'332.85 (Bedarf von EUR 5'409.40 – Einkommen von EUR 3'200.00 + Überschuss von EUR 2'123.45), wobei darin die Steuern des persönlichen Ehegattenunterhaltsbeitrags nicht enthalten sind.