Auf den Betrag von EUR 8'144.40 (EUR 678.70 x 12) entfallen noch Steuern. Das Erwerbseinkommen der Gesuchstellerin von EUR 2'560.00 pro Monat bzw. EUR 30'720.00 ist bereits versteuert. Unter Einbezug des Beitrags an den persönlichen Unterhalt von EUR 8'144.40 pro Jahr betrüge ihr Einkommen EUR 38'864.40, weshalb die EUR 8'144.40 nur mit durchschnittlich 37 % zu versteuern sind (vgl. KG-act. 61/2), woraus ein Steuerbetrag von EUR 3'013.45 bzw. EUR 251.10 pro Monat resultiert.