Bei dieser Rechnung erhielte die Gesuchstellerin und die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von EUR 4'546.20 (Bedarf von EUR 5'409.40 – Einkommen von EUR 2'560.00 + Überschuss von EUR 1'696.80), wobei darin die Steuern des persönlichen Ehegattenunterhaltsbeitrags nicht enthalten sind.