Auf den Betrag von EUR 6'794.40 (EUR 566.20 x 12) entfallen noch Steuern. Das Erwerbseinkommen der Gesuchstellerin von EUR 2'048.00 pro Monat bzw. EUR 24'576.00 ist bereits versteuert. Unter Einbezug des Beitrags an den persönlichen Unterhalt von EUR 6'794.40 pro Jahr betrüge ihr Einkommen EUR 31'370.40, weshalb die EUR 6'794.40 nur mit durchschnittlich 37 % zu versteuern sind (vgl. KG-act. 61/2), woraus ein Steuerbetrag von EUR 2'513.95 bzw. EUR 209.50 pro Monat resultiert. Somit reduziert sich der Gesamtüberschuss um diesen Betrag auf EUR