Der Überschuss von EUR 2'123.20 ist der Gesuchstellerin und den Kindern zu 2/3 bzw. EUR 1'415.45 und dem Gesuchsgegner zu 1/3 resp. EUR 707.75 zuzuteilen. Die Gesuchstellerin erhält 2/5, also EUR 566.20 (EUR 1'415.45 : 2.5). Der Rest bzw. EUR 849.30 (EUR 1'415.45 : 2.5 x 1.5) geht an die Kinder. Bei dieser Rechnung würden die Gesuchstellerin und die Kinder einen Unterhaltsbeitrag von EUR 4'686.85 (Bedarf von EUR 5'319.40 – Einkommen von EUR 2'048.00 + Überschuss von EUR 1'415.45) erhalten, wobei darin die Steuern des persönlichen Ehegattenunterhaltsbeitrags nicht enthalten sind.