In der Periode vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2018 gelten die gleichen Kinderunterhaltsbeiträge inkl. Kinderzulagen (Barunterhalt). Der Gesuchstellerin ist ab dem 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 bei einem Arbeitspensum von 50 % ein hypothetisches Einkommen von Fr. 2'540.00 anzurechnen (E. 4.1c vorne), was durchschnittlich für die Zeit vom 1. Dezember 2016 bis 31. Juli 2018 Fr. 1'983.45 ergibt. Damit vermag sie ihren Bedarf von Fr. 3‘484.55 (vgl. E. 6.6b/bb vorne) im Betrag von Fr. 1‘501.10 nicht zu decken.