Der Gesamtunterhaltsbetrag ist so aufzuteilen, dass der Bedarf der Gesuchstellerin und der drei Töchter gedeckt und sie alle am geringen Überschuss beteiligt werden nach grossen und kleinen Köpfen, wobei gerundete Unterhaltsbeiträge zu sprechen sind. Die Kinderunterhaltsbeiträge sind inkl. Kinderzulagen zu verstehen (vgl. E. 6.4j vorne). Kantonsgericht Schwyz 108 Gesuchstellerin Bedarf Fr. 3'677.05 Überschussanteil (2/5) Fr. 49.50 Unterhalt gerundet Fr. 3’725.00 H.________