75, S. 6 f. N 24 und 26; KG-act. 78, S. 2) können offengelassen werden, weil sie nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden bzw. insbesondere mit der Festlegung der Unterhaltsbeiträge nichts zu tun haben. w) Zusammenfassend setzt sich der monatliche Bedarf der Gesuchstellerin (ohne Steuern für den Ehegattenunterhalt) und der drei Töchter in den Niederlanden, also ab 1. August 2018, wie folgt zusammen (in Euro):