67, S. 14 N 49). Auch diese Kosten sind teilweise bzw. während eines Jahres im Betrag von EUR 50.00 pro Monat (insgesamt in der Höhe von EUR 600.00 [12 x Fr. 50.00]) in die Bedarfsrechnung von H.________ zu berücksichtigen (vgl. E. 6.5u/aa vorangehend).