Gesuchstellerin will diese einmaligen Kosten von H.________ während zwei Jahren im Betrag von jeweils monatlich EUR 48.17 (EUR 1'156.10 : 24) in deren monatlichem Bedarf berücksichtigten. Sie werde nie ein so hohes Einkommen erzielen wie der Gesuchsgegner, weshalb dessen Forderung, wonach sie sich zur Hälfte an den Kosten von H.________ zu beteiligen habe, völlig verfehlt sei. Der Gesuchsgegner hält dafür, dass beide Parteien diese Kosten je zur Hälfte mitzufinanzieren hätten (KG-act. 57, S. 5 unten und S. 10 f.; KG-act. 61, S. 8 N c; KG-act. 67, S. 14 N 49).