bb) Der Gesuchsgegner anerkennt die von der Gesuchstellerin dargelegten einmalig anfallenden Kosten für H.________ im Zusammenhang mit dem Studium (Kosten für Studentenorganisation, Möbel für Einrichtung Zimmer) von insgesamt EUR 1'156.10. Indessen ist umstritten, wer diese zu tragen hat. Die Kantonsgericht Schwyz 98