57, S. 4) bzw. EUR 10.00 (EUR 68.29 ./. EUR 58.29). Die Gesuchstellerin belegt nicht, weshalb der Kaufpreis lediglich auf zwei Jahre umzurechnen ist bzw. ein Bike- Akku eine Lebensdauer von bloss zwei Jahren haben soll. Überdies ist nach Ablauf der Lebensdauer des Akkus von ermessensweise fünf Jahren nicht das ganze Bike zu ersetzen. Die Unterhaltspauschale von EUR 10 pro Monat erscheint angemessen. Aus diesen Gründen sind für das E-Bike von J.________ EUR 30.00 pro Monat in deren Bedarf aufzunehmen.