Der Gesuchsgegner anerkennt die von der Gesuchstellerin für H.________ geltend gemachten Freizeitkosten im Betrag von EUR 84.20 (vgl. KG-act. 57, S. 9; KG-act. 61, S. 7; KG-act. 67, S. 13 N 41; KG-act. 71, S. 7 ad 43 ff.). Indessen können die weiteren von der Gesuchstellerin für H.________ geltend gemachten Kosten "Ferien, Freizeit" von EUR 100.00 pro Monat nicht in deren Bedarf miteinbezogen werden (vgl. vorangehender Absatz). j) Die Gesuchstellerin behauptet Kosten für das E-Bike von J.________ von EUR 68.29 pro Monat. J.________ benötige das E-Bike, um den Schul- Kantonsgericht Schwyz 89