i) Die von der Gesuchstellerin geltend gemachten und vom Gesuchsgegner bestrittenen Kosten für "Sport (Skifahren, Tennis)" von EUR 80.00 für sich selber, von EUR 89.00 für J.________, von EUR 100.00 für I.________ sowie für Ferien/Freizeit für sich selber von EUR 200.00 und für Fussball von J.________ von EUR 11.17 (vgl. KG-act. 57, S. 4; KG-act. 57/15; KG-act. 61, S. 3; KG-act. 67, S. 6 N 18; KG-act. 71, S. 4 ad 18; KG-act. 75, S. 3 N 11) sind im Grundbetrag enthalten und können nicht zusätzlich in den Bedarf aufgenommen werden. Solche Kosten wurden denn auch nicht in den Bedarf des Gesuchsgegners aufgenommen (vgl. E. 6.2k und 6.3f vorne).