g) Die von der Gesuchstellerin geltend gemachten und vom Gesuchsgegner bestrittenen Kosten für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung von EUR 43.33 (vgl. KG-act. 57, S. 4; KG-act. 57/14; KG-act. 61, S. 3; KG-act. 67, Kantonsgericht Schwyz 88 S. 6 N 17; KG-act. 71, S. 4 ad 17) sind im Grundbetrag enthalten und können nicht zusätzlich in den Bedarf aufgenommen werden. Solche Kosten wurden denn auch nicht in den Bedarf des Gesuchsgegners aufgenommen (vgl. E. 6.2k und 6.3f vorne).