Die Kosten für das Abonnement des Natels belaufen sich auf EUR 19.00 (KG-act. 57/36). Daher sind für das erste Jahr die einmaligen Kosten für den Kauf bzw. die Abzahlung des Geräts von EUR 11.00 miteinzubeziehen bzw. insgesamt EUR 30.00 in den Bedarf von H.________ aufzunehmen. In den folgenden Jahren sind nur mehr die Abonnementskosten von EUR 19.00 im Bedarf von H.________ zu berücksichtigen.