Die Zusatzversicherungen betreffen Physiotherapie, Brillen und Kontaktlinsen zum einen und eine Zahnversicherung zum anderen. Allein die Umstände, dass J.________ Sport treibt und eine Lesebrille trägt, erfordern kaum eine Zusatzversicherung. Die Gesuchstellerin vermag ihre Behauptung, wonach J.________ mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Zahnspange benötige, nicht glaubhaft zu machen. Falls J.________ einmal eine Zahnspange benötigen würde, wären die entsprechenden Kosten als ausserordentlich zu betrachten, welchen der Gesuchsgegner mit einem speziellen Unterhaltsbeitrag mitzufinanzieren hätte. Aus diesen Gründen sind lediglich Kosten von monatlich EUR 113.65 (2018; KG-act.