am Studienort ein Zimmer beziehen. Vor diesem Hintergrund können für die Wohnung nicht mehr als EUR 1'250.00 pro Monat im Bedarf der Gesuchstellerin und der Kantonsgericht Schwyz 84 drei Kinder berücksichtigt werden. Indessen wäre ein geringerer Betrag als EUR 1'250.00 unangemessen, zumal die vom Gesuchsgegner eingereichten beiden Inserate für Wohnungen mit einer Fläche von 53-73 m2 für EUR 685.00 bis EUR 800.00 sowie von 91 m2 für EUR 900 bis 940.00 mit dem Vermerk "Geen beschikbare woningen voor dit type" versehen (KG-act. 61/1), also nicht verfügbar sind (vgl. KG-act 67, S. 3 N 9 und KG-act. 71, S. 2 ad 9).