dd) Gemäss Mietvertrag vom 1. August 2018 beläuft sich die Miete der 75 m2 grossen Wohnung der Gesuchstellerin aktuell auf EUR 1'250.00 pro Monat zuzüglich Nebenkosten von EUR 115.00 (KG-act. 57/1). Die Gesuchstellerin will nicht nur die Wohnkosten von EUR 1’250.00, nämlich EUR 950.00 in ihrem Bedarf und EUR 300.00 in der Bedarfsrechnung von J.________ berücksichtigt haben, sondern weitere EUR 350.00 (für sie) bzw. EUR 50.00 (für J.________), mithin insgesamt EUR 1'650.00, weil sie Anspruch auf eine angemessene Wohnung hätten. Die aktuelle Wohnung, welche sie zu günstigen Konditionen von Bekannten habe mieten können, verfü- Kantonsgericht