112.29 für die Lagerung von Möbel im Monat September 2018 (KG-act. 57/3). Obwohl der Gesuchsgegner in seiner Eingabe vom 5. Februar 2019 darauf hinwies, dass die Gesuchstellerin die Möbel verkauft haben müsse, weil nur eine Rechnung von September 2018 vorliege, äusserte sich letztere in ihrer Eingabe vom 3. Mai 2019 nicht substanziiert dazu (vgl. KG-act. 67, S. 5 N 13).