75/5, S. 2). Der Gesuchsgegner nahm dazu sowie zu den von der Gesuchstellerin behaupteten zusätzlichen Kosten für das Internet von EUR 15.00 pro Monat (KG-act. 75, S. 6 N 23) keine Stellung (vgl. KG-act. 78), weshalb unter dem Titel "Miete" ab Kantonsgericht Schwyz 82 1. August 2019 ein Gesamtbetrag von rund EUR 544.00 in den Bedarf von H.________ aufzunehmen ist (vgl. hierzu auch E. 6.5d/dd hinten).