Die von der Gesuchstellerin unter dem Titel aufgelisteten Bedarfsposten "Persönliches" von EUR 385.00, "Freizeit" von EUR 184.20 und "Kleidung/Schuhe" von 200.00 (KG-act. 57, S. 9) sowie "Extra-Kosten Studentinnenvereinigung AA.________" von EUR 20.00 (vgl. KG-act. 67, S. 12 N 40) betreffen den Grundbetrag von H.________ und betragen total EUR 799.20. Der Gesuchsgegner anerkennt zwar einen Grundbetrag von Fr. 1'200.00 bzw. EUR 993.60, weil er für Holland im Vergleich zur Schweiz (100 %) von einem Preisniveau von 82.8 % ausgeht.