rechtskräftigen Steuerveranlagung festgesetzt (KG-act. 6/6 und 21/14). Mit Nachtragsverfügung vom 7. Februar 2018 reduzierte die Ausgleichskasse Schwyz die Beiträge für das Jahr 2015 um Fr. 216.20 auf Fr. 2‘054.80, wobei die Rechnung auf dasselbe jährliche Einkommen von Fr. 46'800.00 abstellte (vgl. KG-act. 26/3). Bei den Renteneinkommen handelt es sich um die Beiträge an den persönlichen Unterhalt der Gesuchstellerin, also ohne Einbezug der Kinderunterhaltsbeiträge (vgl. KG-act. 6/3, definitive Veranlagungsverfügung 2015, N 555 sowie Steuererklärung 2015, S. 3 N 1.8; KG-act. 26/1, definitive Veranlagungsverfügung 2016, S. 2 N 555; vgl. auch E. 6.4g/cc vorne).