Es rechtfertigt sich, den von der Gesuchstellerin dem Gemeindesteueramt Lantsch/Lenz geleisteten Betrag für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2017 von Fr. 336.00 (vgl. KGact. 26/2) als darin enthalten zu betrachten. h) Die Vorinstanz nahm Fr. 139.00 für Telefonie inkl. Anschluss sowie Fr. 40.00 für die Hausrat- und Haftpflichtversicherung in den Bedarf der Gesuchstellerin auf (angef. Verfügung, E. 34 S. 15), was der Gesuchsgegner rügt (KG-act. 1, S. 13 N h), von der Gesuchstellerin aber als zutreffend erachtet wird (KG-act. 6, S. 18 N 54).