auszugehen, dass die Gesuchstellerin für die Jahre 2017 und 2018 bei einem Einkommen von durchschnittlich Fr. 39'240.00 pro Jahr (1/2 von Fr. 48'000.00 + ½ von [Fr. 12'700.00 + Fr. 17'780.00]) weder auf kantonaler/bezirklicher Ebene noch auf Bundesebene ein substanzielles Einkommen hätte versteuern müssen. Daher ist auch vom 1. August 2017 bis zum 31. Juli 2018 lediglich der vom Gesuchsgegner anerkannte Steuerbetrag von Fr. 200.00 pro Monat im Bedarf der Gesuchstellerin zu berücksichtigen. Es rechtfertigt sich, den von der Gesuchstellerin dem Gemeindesteueramt Lantsch/Lenz geleisteten Betrag für die Einkommens- und Vermögenssteuern 2017 von Fr. 336.00 (vgl. KGact.