Im Durchschnitt leistete der Gesuchsgegner gleich hohe Kinderund Ehegattenunterhaltsbeiträge, weshalb er der Gesuchstellerin für die Jahre 2017 und 2018 mutmassliche Ehegattenunterhaltsbeiträge von Fr. 24'000.00 (1/2 von Fr. 48'000.00) pro Jahr bezahlte. Ferner ist auch zu beachten, dass der Gesuchstellerin vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 ein hypothetisches Erwerbseinkommen von Fr. 2'540.00 pro Monat anzurechnen ist (vgl. E. 4.1c und E. 4.4a vorne), weshalb es sich rechtfertigt ebenfalls die damit einhergehenden hypothetischen Steuern miteinzubeziehen.