Ehegattenunterhalt betrifft. Im Jahre 2015 belief sich der Anteil der Kinderalimente von Fr. 46'800.00 auf ca. 60 % der gesamten Unterhaltsbeiträge von Fr. 78'000.00. Ein Jahr später betrug der Anteil der Kinderalimente von Fr. 31'200.00 nur mehr 40 % aller Unterhaltsbeiträge von Fr. 66'350.00. Im Durchschnitt leistete der Gesuchsgegner gleich hohe Kinderund Ehegattenunterhaltsbeiträge, weshalb er der Gesuchstellerin für die Jahre 2017 und 2018 mutmassliche Ehegattenunterhaltsbeiträge von Fr. 24'000.00 (1/2 von Fr. 48'000.00) pro Jahr bezahlte.