Berechnung der Vorperiode Fr. 5‘115.50 (KG-act. 6/3). Allerdings ist davon auszugehen, dass der definitive Steuerbetrag für das Jahr 2017 noch tiefer ausfiel als im Jahre 2016, weil die Gesuchstellerin mit Unterzeichnung des Formulars „Auskünfte zur Erlangung der unentgeltlichen Rechtspflege“ vom 8. Februar 2018 Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge von Fr. 4‘000.00 pro Monat und somit Fr. 48'000.00 pro Jahr auswies (KG-act. 21/0), also Fr. 18'350.00 (Fr. 66'350.00 ./. Fr. 48'000.00) weniger als im Jahre 2016, wobei aber nicht feststeht, welcher Teil dieser Fr. 48'000.00 (nicht zu versteuernder) Kinderunterhalt und welcher (zu versteuernder)