cc) Die Gesuchstellerin musste für das Jahr 2015 im Kanton Schwyz Steuern von insgesamt Fr. 4‘802.80 bezahlen. Diese gründeten im Wesentlichen auf vom Gesuchsgegner erhaltene Alimente für die minderjährigen Kinder von Fr. 31'200.00 und (Ehegatten)Unterhaltszahlungen von Fr. 46'800.00, sodass sich ihr steuerbares Einkommen für die kantonalen Steuern auf Fr. 45‘200.00 und für die Bundessteuern auf Fr. 62'200.00 belief (KG-act. 6/3).