In den Niederlanden sind Kinderunterhaltszahlungen durchwegs steuerfrei beim Empfänger und dem Leistenden wird kein steuerlicher Abzug gewährt. Dagegen ist Ehegattenunterhalt beim Empfänger steuerpflichtig und beim Leistenden steuerlich abzugsfähig (Toifl, Unterhaltsleistungen im Steuerrecht – Eine Untersuchung zum steuerlichen Korrespondenzprinzip auf innerstaatlicher, abkommens- und unionsrechtlicher Ebene, Diss. Wien, 2012, S. 122 f. N 2.3.1 und Fn 336 sowie N 2.3.2.2). Kantonsgericht Schwyz 72