A/IV, S. 4 ad 4). Die Gesuchstellerin wendete ein, sie hätten bis Februar 2015 als Ehepaar am gesellschaftlichen Leben teilgenommen (Vi-act. A/V, S. 6 N 17). Welcher Zeitpunkt genau zutrifft, ist an dieser Stelle nicht zu entscheiden. Massgebend ist vielmehr, dass die Kinder während ungetrennter Ehe der Parteien Tennis spielten und Unterricht hatten sowie Ski- und Snowboard fuhren. Im Verlauf des ersten Trennungsjahres war dies aber nicht mehr der Fall.