Der Gesuchsgegner führte aus, die Kinder hätten während der (ungetrennten) Ehe Tennis gespielt; H.________ habe in Singapur an Turnieren teilgenommen. Die Kinder seien auch Ski- und Snowboard gefahren und hätten manchmal Privatunterricht gehabt (Vi-act. A/XVI, S. 7). Die Gesuchstellerin bestreitet das Vorbringen des Gesuchsgegners in der Berufungsschrift vom 2. Oktober 2017 nicht, wonach die Kosten für den Tennisunterricht der Kinder seit über zwei Jahren nicht mehr anfielen.