c) Die monatlichen Krankenkassenprämien der Gesuchstellerin in der Schweiz betragen Fr. 345.00 (bis 31. Dezember 2017) bzw. Fr. 371.30 (ab 1. Januar 2018; vgl. E. 6.4f hinten). Der Gesuchsgegner ist lediglich ein Jahr jünger als die Gesuchstellerin. Aus diesen Gründen ist unter dem Titel "Krankenkassenprämie" nicht bloss der für die Niederlande im Bedarf des Ge- Kantonsgericht Schwyz 61 suchsgegners aufgenommene Betrag von Fr. 118.00, sondern ein solcher von ermessensweise Fr. 350.00 miteinzubeziehen.